SEXUELLER MISSBRAUCH IN KINDHEIT UND JUGEND


Was ist das?
Sexueller Missbrauch kann definiert werden als sexuelle Ausbeutung von abhängigen, entwicklungsmäßig gegenüber dem Täter unreifen Kindern und Jugendlichen durch Gewalt oder durch Ausnutzung der mangelnden Reife des Kindes oder familiärer (oder anderer) Abhängigkeitsverhältnisse. Sexueller Missbrauch ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern oder Jugendlichen entweder gegen ihren Willen vorgenommen wird oder eine sexuelle Handlung, der Kinder/ Jugendliche aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht willentlich zustimmen können.

Merkmale des sexuellen Missbrauchs sind die Ausnutzung eines bestehenden Vertrauensverhältnisses sowie einer Macht- und Autoritätsposition und die systematische Planung der Taten durch den Täter oder die Täterin. Motiv sind dabei nicht primär sexuelle Bedürfnisse sondern Bedürfnisse nach Macht und Unterwerfung durch die Missbrauchshandlungen: Sexueller Missbrauch ist keine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexuelle Form von Gewalt, ihr liegt immer ein Machtmissbrauch zugrunde.

Sexueller Missbrauch liegt z.B. dann vor, wenn eine erwachsene oder deutlich ältere Person Mädchen und Jungen
- nötigt, sexuelle Handlungen an sich selbst oder dem Erwachsenen vorzunehmen,
- auffordert, sich nackt zu zeigen,
- pornografische Aufnahmen zeigt oder nötigt, bei solchen Aufnahmen mitzumachen,
- seinen Penis am Körper eines Mädchens oder Jungen reibt,
- zu analem, oralem oder vaginalem Geschlechtsverkehr zwingt.

Was ist typisch?
Die Täter sind etwa zu 90 % männlich. Der Missbrauch ist bewusst geplant, die Kinder und Jugendlichen werden langsam darauf „vorbereitet“. Die Handlungen des Täters sind oftmals zunächst in Spiel- oder Pflegehandlungen versteckt und werden im Grad der Gewalttätigkeit und Intensität allmählich gesteigert. Die Täter sind dem Kind oft (gut) bekannt (Väter, Stiefväter, Brüder, Lehrer, Erzieher, Pastoren usw.). Die Täter nutzen ihre Macht- und Autoritätsposition sowie bestehende Vertrauensverhältnisse aus. Den Kindern wird ein Schweigegebot auferlegt, z.B. indem ihnen gedroht wird, sie würden in ein Heim kommen oder dass die Offenlegung des Missbrauchs dazu führt, dass etwas Schlimmes geschieht.

Mythen und Tatsachen
Wie bei allen Formen sexualisierter Gewalt bestehen hartnäckige Mythen und Vorurteile auch hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs, die eine Prävention erschweren. So ist z.B. die Ansicht weit verbreitet, dass sexueller Missbrauch nur selten vorkommt. Tatsache hingegen ist, dass z.B. in der Bundeskriminalstatistik 1999 15.279 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst wurden (§ 176, 176a, 176b StGB). Diese Zahl spiegelt lediglich die angezeigten Fälle wider. KriminalistInnen und ForscherInnen gehen von einer 6-20 mal höheren Dunkelziffer aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass etwa 15-30% der Mädchen und 5-15% der Jungen im Laufe ihrer Kindheit von sexuellem Missbrauch betroffen sind. Ein weiterer Mythos ist, dass die Täter meistens Fremde sind. In Wirklichkeit kommen die Tätern in den allermeisten Fällen aus dem nahen Umfeld des Kindes.
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Täterstrategien
Die Täter sind meist Personen, die dem Mädchen oder Jungen bekannt sind. Es sind „ganz normale“ Männer und zu einem erheblich geringeren Anteil auch Frauen aus allen sozialen Schichten und allen Berufsgruppen.
Innerhalb der Familie haben es Täter leicht, Situationen zu nutzen oder Situationen herbeizuführen, um sexuelle Übergriffe vorzunehmen. Das Kind steht unter ihrer Verfügungsgewalt, so dass der Tagesablauf bekannt und kontrollierbar ist. Täter, die außerhalb der Familie sexuell missbrauchen, versuchen z.B. durch Freundschaftsangebote und Geschenke das Vertrauen der Kinder zu gewinnen. Über sozial gebilligte Berührungen wird Körperkontakt hergestellt, der immer mehr sexualisiert wird und später in offene sexuelle Handlungen übergeht.
Die vermeintlich freiwillige Beteiligung der Mädchen und Jungen wird benutzt, um Schuldgefühle zu wecken und eine Aufdeckung zu erschweren. Die Annahme der Kinder, für die Konsequenzen einer Aufdeckung, z.B. die Bestrafung des Täters, das Auseinanderbrechen der Familie etc. verantwortlich zu sein, verhindert, dass sie sich an Vertrauenspersonen wenden. Täter nutzen gezielt diese Ängste, Schuld- und Schamgefühle, um unentdeckt zu bleiben.

Das Erleben der Kinder
Im Verlauf eines fortgesetzten Missbrauchs geraten die Kinder zunehmend in verwirrende, beängstigende und häufig auch gegensätzliche Gefühle.
Vielfältige Ängste bestimmen ihren Alltag, wie die Angst vor Wiederholung der Übergriffe, die Angst vor körperlichen Schmerzen, die Angst vor Entdeckung und davor, dass die Drohungen des Täters wahr werden. Mit den Ängsten sind Gefühle von Ohnmacht, Hilflosigkeit und Ausweglosigkeit verbunden.
Missbrauchte Kinder erfahren, dass ihr Körper für die Befriedigung anderer benutzt wird. Ihre persönlichen Grenzen, ihre Bedürfnisse und Willensäußerungen werden immer wieder übergangen. Es resultieren Gefühle von Demütigung und Erniedrigung.
Fortgesetzter sexueller Missbrauch ist meist verbunden mit Verwirrung und Zweifeln an der eigenen Wahrnehmung. Ein vertrauter und oftmals auch geliebter Mensch fügt dem Kind den Missbrauch zu und versucht dabei gezielt, die Gefühle des Kindes zu leugnen, z.B. in dem er sagt: „Das macht dir doch Spaß“. Durch das Redeverbot geraten die Kinder in Isolation und können ihre Wahrnehmung nicht durch den Austausch mit anderen Personen überprüfen. Schuld- und Schamgefühle verhindern dies zusätzlich.

Woran ist sexueller Missbrauch zu erkennen?
Mädchen und Jungen, die sexuellen Missbrauch erleben, stehen unter einem enormen Geheimhaltungsdruck. Die meisten werden also nicht offen über die Gewalterfahrungen berichten.
Die Reaktionen auf sexuellen Missbrauch sind sehr unterschiedlich. Einige Kinder und Jugendliche ziehen sich zurück, werden wortkarg, um sich nicht zu verraten, andere werden laut und beanspruchen besonders viel Aufmerksamkeit. Sie werden in der Schule besonders leistungsstark oder besonders leistungsschwach, betreiben eine übertriebene Körperpflege bis hin zum Waschzwang. Andere vernachlässigen ihren Körper und zeigen aggressives oder autoaggressives Verhalten.
Da die Reaktionen individuell sehr verschieden sein können gibt es keinen „sicheren Indikator“, mit dem auf einen Missbrauch geschlossen werden kann.

Ein stark verändertes Verhalten eines Kindes oder Jugendlichen kann auch viele andere Ursachen haben. Lässt sich keine Erklärung dafür finden, könnte es ein Hinweis auf sexuellen Missbrauch sein.
Bei dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch sollte überlegt und ruhig vorgegangen werden, um das Kind nicht zusätzlich zu schädigen. Eltern, Mütter, ErzieherInnen, LehrerInnen, NachbarInnen usw. sollten bei Verdachtsfällen nicht vorschnell handeln, sondern sich zunächst um professionelle Beratung und Unterstützung bemühen.

Folgen sexuellen Missbrauchs
Die Dauer des Missbrauchs, das Alter des Kindes und die Art der Gewaltanwendung beeinflussen die Folgen für die Kinder. Wesentlich ist jedoch die individuelle Persönlichkeit des Kindes. Für viele Kinder sind auch einmalige Missbrauchshandlungen ohne direkten Körperkontakt zum Täter - z.B. das Zeigen eines Pornovideos - mit gravierenden Folgen verbunden.
Die folgende Aufzählung besteht aus Beispielen von Folgen und Symptomen, die bei sexuellem Missbrauch auftreten können. Es gibt jedoch kein Symptom bei dessen Auftreten eindeutig auf einen Missbrauch geschlossen werden kann.

Körperliche Verletzungen (Wunden/ Risse im Genitalbereich und After, Hämatome, Geschlechtskrankheiten, Pilzinfektionen, HIV-Infektionen);
Körperliche und psychosomatische Folgen (Schlafstörungen, Sprachstörungen, Konzentrationsstörungen, Hauterkrankungen, Essstörungen, Ohnmachtsanfälle, Kreislaufschwächen, Bettnässen, Einkoten, Hormonstörungen, Unterleibsbeschwerden, Schwangerschaft, Ausfluss, Menstruationsstörungen);
Psychische Folgen (regressives Verhalten, aggressives Verhalten gegen andere oder sich selbst, überangepasstes Verhalten, für das Alter des Kindes unangemessenes sexualisiertes Verhalten, Rückzug und Isolation, geringes Selbstwertgefühl, Kontakt- und Beziehungsstörungen, Scham- und Schuldgefühle, diffuse Ängste, Angststörungen, Depressionen, Zwangsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörung, Ess-Störungen, Dissoziative Störungen, Psychosen, Alkohol- und Drogenmissbrauch und Abhängigkeit).

Diese Beispiele verdeutlichen die Vielfalt möglicher Folgen des sexuellen Missbrauchs. Meist bestehen diese Folgen nicht nur kurzfristig, sondern die Opfer leiden auch mittel- und langfristig darunter.

Was tun bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch?
Oberstes Gebot: Ruhe bewahren und nicht in Hektik oder Aktionismus verfallen. Viele Kinder werden über Jahre missbraucht. Der Wunsch, den Missbrauch sofort zu stoppen ist verständlich - oft werden dabei aber Fehler gemacht, die die Situation des Kindes weiter verschlechtern.
Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist es sinnvoll, sich selbst eine Vertrauensperson (z.B. Freundin, Kollegin) zu suchen, um mit ihr über den Verdacht, die eigenen Unsicherheiten und Zweifel zu sprechen sowie professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen (z.B. Frauennotrufe, Kinderschutz-Zentren).
Mögliche Interventionen - wie z.B. Konfrontation einer Familie, eines vermeintlichen Täters oder eine Strafanzeige - sollten unbedingt mit professioneller Unterstützung erfolgen! Dasselbe gilt für den Umgang mit dem betroffenen Kind!

Hilfe für betroffene Mädchen und Jungen
Kinder können - je nach Alter - noch nicht für sich selbst entscheiden, welche Hilfe sie brauchen und welche Schritte gegen den Täter möglich sind usw. Sie sind auf die Hilfe von Bezugspersonen angewiesen. Insbesondere nahe Bezugspersonen haben das Bedürfnis, dem Kind zu helfen. Sie sind oftmals jedoch sehr stark emotional involviert und häufig selbst durch den Missbrauch des Kindes sehr belastet. Sie überfordern das Kind u.U. mit ihren Reaktionen, indem sie es z.B. mit ihren eigenen Gefühlen von Wut, Hilflosigkeit, Trauer, Ohnmacht oder Rachegefühlen übermäßig konfrontieren.
Die Gefühle naher Angehöriger von Missbrauchsopfern drücken sich mitunter auch in unüberlegten und übereilten Handlungen aus, die nicht immer zum Wohl des Kindes sind. Über spezielle Handlungsmöglichkeiten für verschiedene Berufsgruppen (z.B. Erzieher/innen, Lehrer/innen) informieren die Frauennotrufe vor Ort sowie Kinderschutz-Einrichtungen, Wildwasser-Einrichtungen oder Erziehungsberatungsstellen.
Frauennotrufe und andere spezialisierte Fachberatungsstellen (z.B. Kinderschutz-Zentren, Wildwasser) bieten kostenlose Beratungen für Bezugspersonen missbrauchter Kinder sowie für professionelle UnterstützerInnen an.

Für den Umgang mit dem Kind sind folgende Hinweise wichtig:

Nehmen Sie sich viel Zeit. Missbrauchte Kinder schildern ihre Probleme nur sehr selten flüssig. Das Reden über den Missbrauch fällt schwer. Kinder sollten niemals gedrängt werden, über ihre Missbrauchserfahrungen zu sprechen!

Glauben Sie dem Kind. Viele Kinder haben bereits mehrfach die Erfahrung gemacht, dass ihren Andeutungen oder auch klaren Aussagen nicht geglaubt wird. Aussagen wie: „Ich weiß, dass Erwachsene mit Kindern Dinge machen können, die nicht in Ordnung sind.“ können der Auslöser dafür sein, dass das Kind sich traut, zu sprechen.

Signalisieren Sie Bereitschaft, sich auch belastende Dinge anzuhören. Kinder spüren intuitiv, ob die Person mit der sie sprechen, die Bereitschaft hat, zuzuhören und auch, ob sie belastbar ist. Wer die Konfrontation mit Missbrauchserfahrungen nicht oder nur schwer aushalten kann, ist nicht die richtige Gesprächspartnerin/ der richtige Gesprächspartner für ein Kind. Ungünstig sind Aussprüche wie „Das ist ja furchtbar“, „Wie schrecklich, wie entsetzlich“ gegenüber dem Kind.

Ermutigen Sie das Kind zum Sprechen. Die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen stehen unter einem Geheimhaltungsdruck und berichten lange Zeit nicht über den Missbrauch. Dem Kind sollten keinesfalls Vorwürfe gemacht werden, dass es nicht früher über den Missbrauch berichtet hat. Es sollte ermutigt werden, dass es dies nun tut.

Ermutigen Sie das Kind, Gefühle auszusprechen. D.h. alle Gefühle sollen erlaubt sein: Wut, Hass, Enttäuschung aber auch Liebe, Sympathie für den Täter. Gerade wenn es sich um eine vertraute Person handelt, haben Kinder oftmals ambivalente Gefühle gegenüber dem Täter.

Sprechen Sie Schuldgefühle an. Es ist wichtig, dem Kind zu vermitteln, dass es für das Geschehen keine Verantwortung trägt, sondern diese allein beim Täter liegt. Schuldgefühle und Ängste bestehen meistens auch, weil das Kind in diesem Moment sein Versprechen gebrochen hat, nicht über den Missbrauch zu reden. Das Kind sollte darin bestärkt werden, dass es richtig ist zu sprechen. Drohungen seitens des Täters sollten aufgegriffen und entdramatisiert werden.

Loben Sie. Wichtig ist es auch, das Kind dafür zu loben, dass es sich trotz des Verbotes getraut hat, über den Missbrauch zu reden. Ebenso sollte das Kind für seinen Mut gelobt werden, sich Hilfe zu holen.

Bleiben Sie bei den Bedürfnissen des Kindes. Oftmals wollen Kinder zunächst einmal nur loswerden, was geschehen ist. Voreilige Hilfsangebote oder Versprechungen schrecken viele missbrauchte Kinder ab, da sie Angst haben, dass etwas über ihren eigenen Willen hinweg geschieht, über das sie keine Kontrolle mehr haben. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben einen einschneidenden Vertrauensmissbrauch erlebt und ihre Selbstbestimmung wurde massiv missachtet. Personen, an die sich das Kind nun wendet, sollten das Vertrauen nicht missbrauchen, und sie sollten verlässlich sein. Insbesondere bei Jugendlichen darf nichts über den Willen des Mädchens oder des Jungen hinweg entschieden werden.

Bieten Sie die Vermittlung professioneller Unterstützung an. Nicht jedes Kind oder jede Jugendliche mit Missbrauchserfahrung braucht zwangsläufig eine Therapie und sie sollte auch nicht dazu gezwungen werden. Die Information darüber, dass es die Möglichkeit von Beratungen und Therapien gibt, ist für ältere Kinder und Jugendliche aber hilfreich. Adressen von Kinder- und JugendtherapeutInnen können über die Krankenkassen erfragt werden sowie über Fachberatungsstellen (z.B. Erziehungsberatung, Kinderschutz-Zentren).

Was hilft?
Der Weg, den Betroffene einschlagen, um mit dem Missbrauch umzugehen und ihn zu bewältigen kann sehr unterschiedlich sein und sollte vor allem von ihren eigenen Gefühlen, Wünschen und persönlichen Möglichkeiten abhängig sein.
Eine erste Entlastung und Unterstützung für viele Betroffene ist es, mit einer Vertrauensperson (z.B. Freundin), über den Missbrauch zu sprechen. Manche tun dies relativ bald nach Beendigung der Missbrauchshandlungen, andere erst nach Jahren.
Vielen betroffenen Mädchen und Frauen hilft der Kontakt zu Frauen, die ähnliche Erfahrungen machen mussten, z.B. in einer Selbsthilfegruppe. In vielen Orten bieten Frauennotrufe Selbsthilfegruppen an.
Das Aufsuchen einer Fachberatungsstelle (z.B. Frauennotruf) kann ein wichtiger Schritt bei der Suche nach dem individuell geeigneten Weg zur Verarbeitung der Gewalterfahrungen sein. Frauennotrufe bieten kostenlose Beratung und z.T. Therapie, sie vermitteln Adressen von erfahrenen Ärztinnen, Therapeutinnen, Rechtsanwältinnen usw.
Viele betroffene Mädchen und Frauen machen eine Psychotherapie zur Bewältigung des Missbrauchs. Wichtig ist es, eine erfahrene Therapeutin/ einen erfahrenen Therapeuten zu suchen, die/ der sich mit dem Thema Missbrauch gut auskennt und bei der/ dem sich die Frau bzw. das Mädchen gut aufgehoben fühlt.
Eine juristische Gegenwehr ist für manche Betroffenen aufgrund der damit verbundenen Belastung nicht denkbar; für andere stellt sie einen wesentlichen Schritt der Bewältigung dar.

Strafanzeige – ja oder nein?
Sexueller Missbrauch ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Sobald die Polizei oder Staatsanwaltschaft davon erfährt, ist sie verpflichtet, zu ermitteln. Das heißt, eine Anzeige kann nicht einfach zurückgezogen werden.
Niemand ist verpflichtet, einen sexuellen Missbrauch anzuzeigen. Eine Anzeige sollte sehr gut überlegt werden und nicht ohne eine vorherige Beratung mit einer kompetenten Anwältin erfolgen!
Es sind jedoch nicht nur juristische Aspekte zu bedenken, sondern auch psychologische. Im Einzelfall ist abzuwägen, ob ein Strafverfahren für das Kind, die Jugendliche oder bereits erwachsene Frau, die in der Kindheit missbraucht wurde, eine zumutbare Belastung ist. Strafverfahren können eine schwere Belastung darstellen, können andererseits jedoch auch einen erheblichen Schritt in der Bewältigung des erlebten Missbrauches bedeuten und letztendlich positive Auswirkungen auf das Kind, die Jugendliche oder Frau haben. Bestehen Zweifel, kann eine Beratung hilfreich sein, um eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können.
Der Gesetzgeber hat dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Kinder und Jugendliche lange nicht über den Missbrauch sprechen und hat lange Verjährungsfristen eingeräumt. D.h. auch wenn der Missbrauch nicht sofort nach der Aufdeckung angezeigt wird, ist eine Strafverfolgung später noch möglich - wenngleich die juristische Wahrheitsfindung durch tatnahe Aussagen einfacher ist.
Im Einzelfall ist die Verjährungsfrist mit einer kompetenten Anwältin/ einem kompetenten Anwalt zu besprechen.
Im Falle einer Strafanzeige ist es sehr hilfreich, gut über den weiteren Verfahrensverlauf, die eigenen Rechte im Verfahren, über mögliche Opferschutzmaßnahmen, Prozessbegleitungen für Kinder, Jugendliche und Frauen informiert zu sein. Entsprechende Informationen bieten z.B. Frauennotrufe an.
Die Regelungen des Strafgesetzbuches zu sexuellem Missbrauch können hier als PDF-Datei (80KB) heruntergeladen werden: www.bv-bff.de

Weitere Fragen?
Unter 01805 - 1234 65 erreichen Sie N.I.N.A. Die Abkürzung N.I.N.A. steht für "Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen".
N.I.N.A. hat für Erwachsene und ihre Anliegen zum Thema sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen ein offenes Ohr. Ob als Nachbar oder Lehrerin. Ob als Erzieher oder Trainerin. Ob als Elternteil oder Familienmitglied. Oder als betroffene Erwachsene. Bei N.I.N.A. finden Sie unbürokratische und kompetente Hilfe. www.nina-info.de



Dokument drucken  Nach oben  Dokument: 66 | 2009-08-06 13:57:01
     
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