FOLGEN


Häusliche Gewalt hat vielfältige Folgen

Die bundesdeutsche Prävalenzstudie (Schröttle / Müller, siehe unten) stellt heraus: Alle Formen von Gewalt und Belästigung führen in einem sehr hohen Maße zu psychischen Folgebeschwerden (Schlafstörungen, erhöhte Ängste, Niedergeschlagenheit und Depression, Suizidgedanken, Selbstverletzung und Essstörungen, Sucht und Abhängigkeit, Posttraumatische Belastungsstörung usw.).
Je nach Gewaltform wurden von 56% bis über 80% der Betroffenen psychische Folgebeschwerden genannt. Zu beachten ist, dass durchschnittlich drei bis vier verschiedene Folgebeschwerden benannt wurden.

Darüber hinaus wurde deutlich, dass Gewalt die Lebensbezüge von Frauen verändert: Bei jeder Form von Gewalt, d.h. physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt können langfristig soziale und psychosoziale Folgen für die Frauen auftreten, wie Trennung, Scheidung, Wohnungswechsel, Arbeitsplatzverlust. Gewalt stellt im Leben vieler Frauen einen Schnitt mit alten Beziehungs- und Arbeitsbezügen dar und mündet bei jeder 3.-7. betroffenen Frau in einer Therapie.

Überdies ist eine deutlich stärkere gesundheitliche Belastung sowie ein höherer Alkohol-, Medikamenten- und Drogenkonsum, vor allem ein sehr viel höherer Tabakkonsum bei den betroffenen Frauen festzustellen.
Bei 64% der Betroffenen hatten die gewaltsamen Übergriffe durch (Ex-)Partner leichte bis schwere körperliche Verletzungen zur Folge.

Opfer körperlicher Gewalt tragen zudem nicht selten körperliche Schäden davon, wie etwa schlecht verwachsene Knochenbrüche, Hirnschädigungen aufgrund von Schlägen auf den Kopf, Schädigung innerer Organe, Narben und Entstellungen im Gesicht, fehlende Zähne, gekrümmte oder fehlende Finger, verminderte Seh- oder Hörfähigkeit.
Darüber hinaus ist der Tod der Frauen nicht selten grausame Folge von Partnergewalt. In einer Studie von Oberlies wurde von 174 wegen Tötungsdelikten verurteilten Männern jedem zweiten die Tötung seiner Ehefrau oder nichtehelichen Partnerin vorgeworfen. Dabei ist die Gefahr einer Tötung am höchsten, wenn die Frau sich von ihrem Partner trennen will oder dies bereits getan hat. Selbst wenn die Justiz bereits eingeschaltet ist, etwa durch eine oder mehrere Strafanzeigen oder Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz, kann es zu einem Mord kommen. Wissenschaftlich untermauerte Gefährdungsanalysen stehen noch aus. Nicht selten wird in der justiziellen Praxis die Gefährdung der Frauen unterschätzt.

Zum Weiterlesen:

Hellbernd, Brzank et al: Häusliche Gewalt gegen Frauen: gesundheitliche Versorgung. Das S.I.G.N.A.L.-Interventionsprogramm. Handbuch für die Praxis. Darin: Kapitel3, Wissenschaftlicher Hintergrund zum Thema häusliche Gewalt und gesundheitliche Folgen. Download: www.bmfsfj.de

Schröttle, Monika & Müller, Ursula: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 2004. Link zur Kurzfassung als PDF: www.bv-bff.de

Oberlies, Dagmar: Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen. Pfaffenweiler 1995



Dokument drucken  Nach oben  Dokument: 50 | 2009-08-06 13:59:37
     
nach oben   
HOME
SITEMAP
LOGIN
KONTAKT
IMPRESSUM